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Krisenintervention

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Krisenintervention ist eine Maßnahme, die sich an Angehörige und Hinterbliebene von Patienten des Rettungsdienstes richtet. In wenigen Fällen wendet sich die Kriseninterventionsmaßnahme an den Patient selbst, z.B. bei Opfern von Gewaltverbrechen (Vergewaltigung, Erleben eines Bankraubes, Opfer einer Geiselnahme).

Die, aus der Bereitschaft Georgensgmünd stammenden, ehrenamtlichen Mitglieder des Kriseninterventionsteams, versuchen möglichst nah am belastenden Ereignis ("peritraumatisch") tätig zu werden und die zeitliche Lücke in der psychosozialen Versorgung zwischen akuten Ereignis und klinischer Betreuung zu schließen (präklinische Krisenintervention). In vielen Fällen ist es auch möglich, den Betroffenen statt einer klinischen Versorgung in eine Betreuung durch sein eigenes Sozialnetz (Verwandte, Freunde, Nachbarn) zu vermitteln.

Einsatzanlässe für das Tätigwerden der Krisenintervention sind z.B.

 

 
  • Überbringen einer Todesnachricht an Angehörige (in Zusammenarbeit mit der Polizei)

 

  • unerwarteter / plötzlicher Todesfall von Angehörigen

 

  • Opfer von Gewaltverbrechen

 

  • plötzlicher Kindstod (SIDS, Sudden Infant Death Syndrome)

 

  • Unfall mit Schienenfahrzeug (Betreuung von Zugführer und beobachtenden Fahrgästen am Bahnsteig)

 

  • Selbstmord / Selbstmordversuch eines Angehörigen

 

  • soziale Vereinsamung Hinterbliebener

 

Kriseninterventionsdienste haben nur zur Aufgabe, dem Betroffenen eine erste Hilfestellung zur Verarbeitung des belastenden Ereignisses zu bieten. Eine langfristige Begleitung im Sinne eines therapeutischen Vorgehens ist nicht vorgesehen. Dazu wird selbstverständlich an professionelle Helfer (Therapeuten, Fachärzte, Fachkliniken, Selbsthilfegruppen) verwiesen.

Mitarbeiter eines Kriseninterventionsdienstes müssen eine besondere Ausbildung durchlaufen (bayernweit für alle Hilfsorganisationen einheitlich geregelt und im Bereich des BRK  zentral in der BRK Bildungsstätte durchgeführt). Ferner unterliegen sie einer beständigen Fortbildungspflicht und zwingend der regelmäßigen Supervision durch psychosoziale Fachleute mit Supervisionserlaubnis. Nur wer mit sich selbst im reinen ist, kann auch anderen gewinnbringend Hilfe leisten.

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